Der Freilauf ist täglich von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet!

 

Hier geben wir aktuelle Angebote auf "Eckis Hundefreilauf" bekannt, wir sind offen für Anregungen und freuen uns um weitere Vorschläge, um den schönen Freilauf mit Leben zu füllen:)

 

Aktuell:

 

11.07.2017: neue Extragruppe auf "Facebook", um sich auf dem Freilauf zu verabreden...www.facebook.com/eckishundefreilauf (Gruppe)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Juni 2017 ist es endlich soweit: der erste Hundefreilauf in Bad Harzburg und näherer Umgebung ist freigegeben...zum Sommerfest am 11.06.2017 wird der Freilauf offiziell eröffnet. 

Bitte beachten Sie die AGB´s und Öffnungszeiten.

Regeln "Ecki´s Hundefreilauf"/AGB´s

 

Die folgenden Regeln auf dem Gesamtgelände und der Freilauffläche dienen einem harmonischen und störungsfreien Miteinander und vor allem dem Schutz der Hunde und ihrer Menschen.

Mit Betreten des Gesamtgeländes und der Freilauffläche des Tierschutzvereines Bad Harzburg e.V. - Stapelburger Str. 4 - 38667 Bad Harzburg werden diese Regeln akzeptiert und sind für Gäste/Besucher/Teilnehmer/Kunden bindend

.

1.Allgemeines

Ihr(e) Hund(e) soll(en) im Freilauf mit anderen Hunden verträglich sein.

Grundsätzlich obliegt die Verantwortung und Haftung dem jeweiligen Hundehalter, bzw. der Person, die den/die Hund(e) mitgebracht hat. Das Betreten erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

Der Hundehalter darf seinen Hund(e) auf dem gesamten Gelände nicht unbeaufsichtigt lassen.  

Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Hundefreilauf / das Gesamtgelände geschlossen und darf nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch uns, betreten und genutzt werden.

 

2.Nutzungsberechtigung

Ecki´s Hundefreilauf darf von Mitgliedern des Tierschutzvereines Bad Harzburg genutzt werden. Bei Nichtmitgliedschaft wird um eine Spende pro Nutzung gebeten, die in die "Kasse des Vertrauens" am Unterstellplatz auf der Wiese entrichtet werden kann.

 

3.Haftpflichtversicherung

Hundehalter müssen bei ihrem Erstbesuch einen aktuellen und gültigen Impfausweis, sowie eine abgeschlossene, gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können. Bei Nicht-Vorlage des Nachweises eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung bestätigt der Hundehalter, dass er alle evtl. anfallenden Kosten und Ansprüche bei einem entstehenden Schaden übernimmt. Kranke Hunde und/oder Hunde mit Parasitenbefall haben keinen Zutritt. Dies gilt auch für läufige Hündinnen.

 

4.Betreten und Verlassen der Freilauffläche

Das Betreten und Verlassen der Freilauffläche erfolgt über einen abgetrennten Vorplatz. Auf diesen Vorplatz sollen die Hunde an- und abgeleint werden. Vor dem Betreten der Freilauffläche sind ggfs. Geschirre oder Leinen/Halsbänder, die ein Verletzungsrisiko darstellen, abzunehmen.

 

5.Aufsicht

Wir bieten keine Aufsicht oder Betreuung der Hunde an, d.h. , jeder Hundehalter betritt die Fläche auf eigene Gefahr und ist dementsprechend für das Verhalten seines Tieres verantwortlich.

Jeder Hundefreilaufbesucher hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine(n) Hund(e) und hat ihn/sie über den gesamten Zeitraum seines Besuchs im Auge zu behalten. Auftretende Konfliktsituationen unter den Hunden wie Mobbing, heftiges Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken etc. sind im Vorfeld durch den Hundehalter, spätestens jedoch nach Aufforderung durch andere zu unterbinden.

In Konfliktsituationen muss jeder Hundebesitzer seinen Hund, auch wenn er unbeteiligt sein sollte, ruhig, aber bestimmt zu sich rufen oder auf andere ruhige Weise aus dem unmittelbaren Konfliktbereich entfernen.

 

6.Schäden/Verletzungen

Falls es zu Verletzungen/Schäden zwischen Hunden, aber auch grundsätzlich

gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen des Freilaufgeländes zwingend auszutauschen.

 

7.Hundehaufen

Es ist selbstverständlich, dass jeder Hundehalter den Haufen seines Hundes mit einem Beutel von der Freilauffläche entfernt und in die dafür vorgesehen Mülleimer entsorgt.

 

 

8.Buddeln

Ein natürliches Bedürfnis eines Hundes ist u.a. „Buddeln“.

Das dies auf der Wiesenfläche nicht geht, ist sicherlich jedem einleuchtend. Sollte Ihr Hund doch mal aus Versehen auf der Wiesenfläche gebuddelt haben, so sind Sie als Hundehalter verantwortlich dieses Loch wieder zu schließen, damit dort niemand stolpert und sich verletzt. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung für durch Löcher, Wurzeln, Steine, Stöcke oder Sonstiges in der Wiese entstandene Schäden und Verletzungen.

 

9.Leckerchen und Spielzeug

Um etwaige „Beutestreitigkeiten“ zwischen den Hunden zu vermeiden, sind das Füttern eigener und fremder Hunde, sowie das Spielen mit Spielzeug während des Aufenthalts auf der Freilauffläche nicht gestattet.

 

10.Kinder auf der Freilauffläche

Eine tolle Kombination sind Kinder und Hunde in Harmonie. Darum sind Kinder auf der Freilauffläche herzlich willkommen. Es kann aber auch gefährliche Konflikte zwischen Kindern und Hunden geben. Um solche Konflikte auf der Freilauffläche zwischen Kindern und vor allem fremden Hunden zu verhindern, sind einige „Spielregeln“ einzuhalten:

Minderjährige dürfen das Freilaufgelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Die Aufsichtspflicht und Verantwortung liegt allein bei den Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder mit auf die Freilauffläche bringen. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder müssen in unmittelbarer Reichweite ihrer Eltern bleiben. Kontakt von Kindern zu fremden Hunden ist nur nach Einwilligung des jeweiligen Hundehalters möglich. Die Freilauffläche ist ein „Spielplatz“ ausschließlich für Hunde und nicht für Kinder. Schreien, rennen, rumtoben – ganz normales Kinderverhalten – ist auf der Freilauffläche nicht möglich, da es z.B. Jagd- und Beutemotivation

bei Hunden auslösen kann. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, gefährdet sich und andere und kann von der Freilauffläche verwiesen werden.

 

11.Sonstiges

Diese Regeln hängen in schriftlicher Form auf den Freilaufflächen aus und sind auf unserer Homepage veröffentlicht.

Der Betreiber übernimmt bei Verstößen gegen diese Regeln, bei Verletzungen der

Hunde untereinander, aber auch Verletzungen der Hunde durch wildes Spielen und Toben, sowie Verletzungen und Beschädigungen an/bei anwesenden Personen und Sachen, keinerlei Verantwortung. Wir weisen darauf hin, dass auf der Freilauffläche (Wiese) Löcher, Erhebungen, Wurzeln, Bodenunebenheiten vorhanden sind. Diese können durch Laub, Dreck und Schnee verdeckt sein. Auch weisen wir darauf hin, dass bei Regen und Schnee erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Freilauffläche und die Zufahrtswege werden nicht von Laub und

Schnee geräumt. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Es besteht durch den/die Hundehalter keinen Anspruch auf Nutzung des Freilaufgeländes/Freilauf des/der Hund(e) während der gesamten offiziellen Öffnungszeit, wenn es situationsbedingt erforderlich ist, Hunde für eine notwendige Zeitspanne von dem Freilauf herunter zu nehmen. Anspruch von Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht. Dies gilt

auch bei notwendiger vorzeitiger Schließung (z.B. Wetterbedingt, nach evtl. besonderen Zwischenfällen oder sonstiger Notwendigkeit ). Sollten einzelne hier aufgeführte Regeln keine Gültigkeit haben, so sind diese durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck

entsprechen und Gültigkeit haben. Die übrigen Regeln bleiben davon unberührt und wirksam.

 

"Ecki´s Hundefreilauf"  – Stand Juni 2017

Der Betreiber

Tierschutzverein Bad Harzburg

 

 

Hundewiese mal anders....Eckis Schutzengel hatten heute Besuch von Andreas, dem Falkner. Er kam mit seinem Bussard, 2 Frettchen und Hund "Garance "....herzlichen Dank!

Offizielle Einweihung des Freilaufs zum Sommerfest - 06/2017