Informationen
Der richtige Zeitpunkt!
Liebe Tierfreunde,
bitte denkt rechtzeitig an die Kastration eurer Katze/Kater, damit sich die geliebten Vierbeiner nicht unkontrolliert vermehren und die Kleinen am Ende in einem Tierheim landen oder krank ihrem Schicksal überlassen werden.
Wir möchten an dieser Stelle auf die Katzenverordnung in Bad Harzburg verweisen
Der Tierschutzverein unterstützt nachstehende Verordnung der Stadt Bad Harzburg in vollem Umfang:
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Harzburg
Artikel 1
Unter § 9 Tierhaltung wird als Absatz 2 eingefügt:
„Katzenhalter/-rinnen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren sich außerhalb der Wohnung ihres Halters/ihrer Halterin zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.
Als Katzenhalter/-in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Goslar in Kraft.
Bad Harzburg, 5. Juli 2011
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